Was ist bei Kleinunternehmern wichtig?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, wird keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht gesondert ausgewiesen.
Auf einer Quittung kann ein Hinweis nach § 19 UStG sinnvoll sein, wenn er zum Zahlungsvorgang passt.
Keine Umsatzsteuerzeile verwenden
Vermeide Formulierungen wie 'inkl. 0 % MwSt.' oder eine Umsatzsteuerzeile mit 0,00 €, wenn du eigentlich die Kleinunternehmerregelung meinst.
Zeche24 zeigt stattdessen den erhaltenen Betrag und den passenden Hinweis.
Quittung und Rechnung getrennt halten
Eine Quittung bestätigt eine Zahlung. Eine Rechnung rechnet eine Leistung ab und kann andere Anforderungen haben.
Wenn dein Kunde eine Rechnung benötigt, nutze den Rechnungsgenerator statt die Quittung als Ersatz zu behandeln.
Beispiel
Musterhinweis
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Kleinunternehmer-Check
- Keine Umsatzsteuer ausgewiesen
- Hinweis nach § 19 UStG passt
- Betrag ist eindeutig
- Zahlungsgrund ist klar
- Rechnungsbezug bei Bedarf ergänzt
- Dokument vor Verwendung geprüft
Praxis-Tipp
Wenn der Vorgang eigentlich eine Rechnung verlangt, nutze eine Kleinunternehmer-Rechnung statt die Quittung zu überladen.
Häufige Fehler
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deines Dokuments und kläre Sonderfälle fachlich.
