Was ist eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist eine Rechnung, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, wenn die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt sind. Für Empfänger muss klar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Mindestangaben und empfohlene Zusatzangaben
Seit 1. Januar 2025 gelten für bestimmte Kleinunternehmer-Umsätze besondere Vereinfachungen. Trotzdem sind vollständige Angaben wie Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Kundendaten und Zahlungsinformationen in der Praxis oft sinnvoll, damit die Rechnung gut nachvollziehbar bleibt.
Warum wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen?
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Deshalb sollte auch keine MwSt.-Spalte in der Positionstabelle erscheinen, damit die Rechnung eindeutig bleibt.
Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?
Ein üblicher Hinweis lautet: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Zeche24 fügt diesen Hinweis bei Auswahl der Kleinunternehmerregelung automatisch ein.
PDF und E-Rechnung bei Kleinunternehmern
Nach der BMF-FAQ zur E-Rechnung gibt es Ausnahmen für Leistungen von Kleinunternehmern. Wenn du zur Regelbesteuerung wechselst oder besondere Empfänger hast, solltest du die Anforderungen aber erneut prüfen.
Häufige Fehler
Vermeide gemischte Begriffe wie Netto, Brutto oder MwSt., wenn du tatsächlich keine Umsatzsteuer ausweist. Prüfe außerdem Rechnungsnummer, Leistungsdatum und Kundendaten vor dem Versand.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Steuerberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deiner Rechnung und kläre Sonderfälle fachlich.
