Wann nutzt man den Hinweis?
Der Hinweis wird verwendet, wenn du die Kleinunternehmerregelung tatsächlich nutzt und deshalb keine Umsatzsteuer berechnest.
Zeche24 kann den Satz automatisch einfügen. Ob die Regelung für deine Umsätze gilt, musst du selbst prüfen oder fachlich klären.
Warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet. Deshalb sollte deine Rechnung auch keine MwSt.-Spalte und keinen Umsatzsteuerbetrag zeigen.
Ein Hinweis verhindert, dass der Empfänger denkt, die Steuerangabe wurde versehentlich vergessen.
Was du nicht versehentlich tun solltest
Schreibe nicht einfach '0 % Umsatzsteuer', wenn du eigentlich die Kleinunternehmerregelung meinst. Das kann missverständlich wirken.
Vermeide außerdem Begriffe wie Netto und Brutto, wenn sie den Eindruck erzeugen, dass Umsatzsteuer enthalten oder berechnet wurde.
Kleinunternehmer und E-Rechnung
Nach der BMF-FAQ gehören Leistungen von Kleinunternehmern zu den Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung. Wenn sich dein Steuerstatus ändert, kann sich auch diese Einordnung ändern.
Prüfe bei Geschäftskunden trotzdem, ob sie besondere Formatwünsche haben.
Beispiel
Mustertext
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Vor dem Versand prüfen
- Kleinunternehmerregelung gilt für deinen Fall
- Keine MwSt.-Spalte in der Rechnung
- Kein Umsatzsteuerbetrag im Summenblock
- Hinweis nach § 19 UStG ist sichtbar
- Gesamtbetrag ist klar als zu zahlender Betrag erkennbar
Praxis-Tipp
Wenn du später zur Regelbesteuerung wechselst, passe nicht nur den Hinweis an, sondern auch Tabellenkopf, Summenblock und Steuerangaben.
Häufige Fehler
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Steuerberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deiner Rechnung und kläre Sonderfälle fachlich.
