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Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG

Der Hinweis nach § 19 UStG erklärt, warum auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Er ist kurz, aber wichtig für die Verständlichkeit.

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Wähle im Generator die Kleinunternehmerregelung und lasse den Hinweis automatisch im PDF ausgeben.

Kleinunternehmer-Rechnung erstellen

Wann nutzt man den Hinweis?

Der Hinweis wird verwendet, wenn du die Kleinunternehmerregelung tatsächlich nutzt und deshalb keine Umsatzsteuer berechnest.

Zeche24 kann den Satz automatisch einfügen. Ob die Regelung für deine Umsätze gilt, musst du selbst prüfen oder fachlich klären.

Warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet. Deshalb sollte deine Rechnung auch keine MwSt.-Spalte und keinen Umsatzsteuerbetrag zeigen.

Ein Hinweis verhindert, dass der Empfänger denkt, die Steuerangabe wurde versehentlich vergessen.

Was du nicht versehentlich tun solltest

Schreibe nicht einfach '0 % Umsatzsteuer', wenn du eigentlich die Kleinunternehmerregelung meinst. Das kann missverständlich wirken.

Vermeide außerdem Begriffe wie Netto und Brutto, wenn sie den Eindruck erzeugen, dass Umsatzsteuer enthalten oder berechnet wurde.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Nach der BMF-FAQ gehören Leistungen von Kleinunternehmern zu den Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung. Wenn sich dein Steuerstatus ändert, kann sich auch diese Einordnung ändern.

Prüfe bei Geschäftskunden trotzdem, ob sie besondere Formatwünsche haben.

Beispiel

Mustertext

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Vor dem Versand prüfen

  • Kleinunternehmerregelung gilt für deinen Fall
  • Keine MwSt.-Spalte in der Rechnung
  • Kein Umsatzsteuerbetrag im Summenblock
  • Hinweis nach § 19 UStG ist sichtbar
  • Gesamtbetrag ist klar als zu zahlender Betrag erkennbar

Praxis-Tipp

Wenn du später zur Regelbesteuerung wechselst, passe nicht nur den Hinweis an, sondern auch Tabellenkopf, Summenblock und Steuerangaben.

Häufige Fehler

Umsatzsteuer ausweisen → das passt nicht zur Kleinunternehmerrechnung → Kleinunternehmerregelung prüfen.
Hinweis fehlt → Empfänger fragt nach → Hinweis sichtbar im PDF platzieren.
0 % Umsatzsteuer schreiben → kann missverständlich sein → besser den § 19-Hinweis nutzen.
Alte Vorlage weiterverwenden → falsche Steuerlogik bleibt stehen → Vorschau bewusst prüfen.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Steuerberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deiner Rechnung und kläre Sonderfälle fachlich.

FAQ

Häufige Fragen

Welcher Hinweis gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Ein üblicher Hinweis lautet: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Muss ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Wenn die Kleinunternehmerregelung für den Umsatz gilt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ist 0 % Umsatzsteuer dasselbe wie Kleinunternehmer?

Nein. Das kann missverständlich sein. Besser ist ein klarer Hinweis auf § 19 UStG, wenn er für deinen Fall passt.

Wann ist der Hinweis falsch?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt oder für den konkreten Umsatz nicht anwenden darfst. Prüfe im Zweifel deinen Status.

Fügt Zeche24 den Hinweis automatisch ein?

Ja, wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG auswählst.

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