Was ist beim Angebot als Kleinunternehmer wichtig?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, berechnest du in der Regel keine Umsatzsteuer und weist sie auch nicht gesondert aus.
Das Angebot sollte trotzdem professionell aufgebaut sein: Leistung, Preis, Gültigkeit und Kundendaten müssen klar erkennbar bleiben.
Hinweis nach § 19 UStG
Ein kurzer Hinweis kann erklären, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Er sollte nicht mit einer Umsatzsteuerzeile kombiniert werden.
Wenn du unsicher bist, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst oder darauf verzichtet hast, kläre das steuerlich.
Unterschied zum Kleinunternehmer-Rechnungstext
Das Angebot steht vor dem Auftrag, die Rechnung fordert später die Zahlung. Der §-19-Hinweis kann in beiden Dokumenttypen relevant sein, aber die Dokumente bleiben getrennt.
Nutze für Angebote den Nummernkreis AN und für Rechnungen den Nummernkreis RE, damit spätere Zuordnung leichter fällt.
Beispiel
Mustertext
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Kleinunternehmer-Angebot prüfen
- Keine Umsatzsteuerzeile im Angebot
- Hinweis nach § 19 UStG ist sichtbar
- Gesamtbetrag ist klar
- Leistung und Gültigkeit sind beschrieben
- Angebotsnummer ist eindeutig
- Spätere Rechnung bleibt separates Dokument
Praxis-Tipp
Schreibe nicht 'inkl. MwSt.', wenn du keine Umsatzsteuer berechnest. Das wirkt widersprüchlich und kann beim Kunden Fragen auslösen.
Häufige Fehler
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deines Dokuments und kläre Sonderfälle fachlich.
