Wann ist eine erste Mahnung sinnvoll?
Eine erste Mahnung passt, wenn das Zahlungsziel überschritten ist und eine freundliche Erinnerung nicht reicht oder nicht passend wirkt.
Sie sollte den offenen Betrag eindeutig benennen und eine neue Zahlungsfrist setzen.
Sachlich statt scharf
Der Ton darf klarer sein als bei einer Zahlungserinnerung. Trotzdem sollte die 1. Mahnung keine übertriebenen Drohungen enthalten.
Praktisch ist ein kurzer Satz, dass die Rechnung trotz Fälligkeit noch nicht vollständig ausgeglichen wurde.
Teilzahlungen sauber darstellen
Wenn bereits ein Teilbetrag gezahlt wurde, sollte nur der offene Restbetrag angemahnt werden.
Zeche24 berechnet den offenen Betrag aus Rechnungsbetrag abzüglich bereits gezahltem Betrag.
Beispiel
Mustertext 1. Mahnung
Die oben genannte Rechnung ist trotz Fälligkeit noch nicht vollständig ausgeglichen. Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis zum angegebenen neuen Zahlungsziel zu überweisen.
Vor dem Versand prüfen
- Rechnung wirklich offen?
- Teilzahlungen berücksichtigt?
- Betrag korrekt?
- Zahlungsfrist realistisch?
- Bankdaten korrekt?
- Ton sachlich?
Praxis-Tipp
Wenn es bereits Rückfragen zur Rechnung gab, nimm kurz Bezug darauf oder kläre die offene Frage separat.
Häufige Fehler
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deines Dokuments und kläre Sonderfälle fachlich.
