Was Freelancer anders beachten sollten
Freelancer rechnen oft Projekte, Stunden, Tagessätze oder Retainer ab. Die Rechnung sollte deshalb nicht nur den Betrag nennen, sondern auch den Bezug zum Auftrag herstellen.
Ein Kunde sollte auf einen Blick erkennen, für welches Projekt, welchen Zeitraum und welche Leistung die Rechnung gestellt wurde.
Stunden, Tagessatz oder Pauschale
Bei Stundenabrechnung gibst du Menge, Einheit und Einzelpreis an, zum Beispiel 12 Stunden x 85,00 Euro. Bei Tagessätzen kann die Einheit 'Tag' sinnvoll sein.
Bei Pauschalen solltest du die Leistung trotzdem konkret beschreiben, zum Beispiel 'Landingpage-Konzept und Umsetzung, Pauschale'.
Umsatzsteuer richtig sichtbar machen
Wenn du Umsatzsteuer ausweist, sollte die Rechnung Netto, Umsatzsteuer und Brutto klar zeigen. Wenn du Kleinunternehmer bist, darf keine Umsatzsteuer berechnet werden.
Zeche24 trennt diese Fälle über die Umsatzsteuer-Auswahl. Die fachliche Entscheidung, welche Angabe für dich passt, bleibt bei dir.
Freelancer und Auftraggeber im B2B-Bereich
Viele Freelancer arbeiten für Unternehmen. Deshalb ist es sinnvoll, vorab Zahlungsziel, Rechnungsformat und ggf. Bestellnummer oder Projektcode zu klären.
Wenn ein Auftraggeber strukturierte E-Rechnungen verlangt, reicht eine normale PDF-Rechnung möglicherweise nicht aus.
Beispiel
Beispiel für Freelancer
Position: Frontend-Entwicklung Projekt Alpha, Mai 2026, 16 Stunden x 90,00 Euro. Zahlungsziel: 14 Tage, Verwendungszweck: RE-2026-0012.
Freelancer-Rechnung prüfen
- Projekt oder Auftrag ist genannt
- Zeitraum oder Leistungsdatum ist klar
- Einheit passt: Stunde, Tag oder Pauschale
- Steuersatz oder Hinweis ist korrekt gewählt
- Rechnungsnummer ist eindeutig
- Zahlungsziel und Verwendungszweck sind sichtbar
Praxis-Tipp
Wenn dein Kunde Projektcodes oder Bestellnummern nutzt, ergänze sie in der Notiz oder Leistungsbeschreibung. Das beschleunigt oft die Freigabe.
Häufige Fehler
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Steuerberatung. Bitte prüfe alle Angaben vor Verwendung deiner Rechnung und kläre Sonderfälle fachlich.
